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Die maschinenspezifische Einweisung ist Bestandteil der Unterweisung und wird direkt am konkreten Arbeitsplatz durchgeführt. Die Einweisung erläutert den Mitarbeitern die richtige Anwendung, Technik und Verfahren neuer Maschinen oder Geräte.
Wenn ein Mitarbeiter eine neue oder geänderte Maschinen bedienen soll, muss er jährlich unterwiesen werden. Darüber hinaus muss der Mitarbeiter jedoch auch in die konkrete und korrekte Bedienung einer spezifischen Maschine, die Risiken und Gefahren sowie die Sicherheitsmaßnahmen an einem bestimmten Arbeitsplatz eingewiesen werden.
Die maschinenspezifische Einweisung sollte insbesondere die Anweisungen und Warnhinweise des Maschinenherstellers (Betriebsanleitung) erläutern. Wenn zudem interne Betriebsanweisungen vorhanden sind, müssen diese bei der maschinenspezifischen Einweisung ebenfalls aufgezeigt werden.
Diese maschinenspezifische Einweisung erfolgt direkt vor Ort anhand der spezifischen einzusetzenden Maschine(n).
Was ist der Unterschied zwischen einer Einweisung und einer Unterweisung?
Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben, wohingegen Einweisungen nicht im Arbeitsschutzgesetz erwähnt werden.
Dennoch gehören Einweisungen zwingend zum Arbeitsschutz. Eine Einweisung wird als Bestandteil der Unterweisung gesehen, die an einem bestimmten Arbeitsplatz mit einer bestimmten Maschine stattfindet.
Durch Einweisungen wird dafür gesorgt, dass Mitarbeiter die Gefahren und Risiken beim Bedienen von spezifischen Maschinen kennen und die entsprechenden Maschinen sicher und korrekt bedienen können. Die Einweisungen müssen erstmals vor der Aufnahme der jeweiligen Arbeiten durchgeführt werden und anschließlich mindestens einmal im Jahr wiederholt werden.
Kein besonderes Schulungsmaterial erforderlich
auf Anfrage